RATZELFATZEL - Infos rund um Ratten
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Ratten und Vermieter

Leider ist das mit der Haltung von Ratten in Mietswohnungen nicht so einfach, wie man denkt. Grundsätzlich darf die Haltung von Kleintieren nicht verboten werden. Farbratten sind ja nunmal Kleintiere. Allerdings galten sie früher als Ekeltiere und durften sehr wohl nicht genehmigt werden. Das hängt wohl mit dem Bild der Ratte als Schädling zusammen, das viele Menschen im Kopf haben. Mittlerweile gibt es zwar schon ein paar positive Gerichtsurteile, was die Rattenhaltung betrifft, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.
Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, dass man vor Gericht gehen muss oder vielleicht seine Wohnung wegen der kleinen Pelznasen aufgeben muss, ist wohl Ehrlichkeit gegenüber dem Vermieter das Richtige. Bevor man Farbratten bei sich einziehen lässt, sollte man Bescheid geben. Auch wenn man in eine neue Wohnung zieht und seinen pelzigen Anhang mitnehmen will, ist es wohl ratsam, sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags beim Vermieter zu erkundigen, ob er mit der Haltung von Farbratten einverstanden ist.
Es kommt wohl ganz auf den Vermieter an. Viele wissen gar nicht, dass man Ratten halten kann. Andere dagegen haben vielleicht schon oft an Rattenhalter vermietet, während wieder ein anderer nicht weiß, dass Ratten nicht unbedingt als Kleintiere angesehen werden. Wer sich also zuvor darum kümmert, der braucht auch keine Angst zu haben, seine Lieblinge oder seine Wohnung aufgeben zu müssen!


 
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